+43 3135 522 68 | gde@wundschuh.gv.at
Gemäß §42 (2) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF hat der Bürgermeister öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Der Flächenwidmungsplan 4.0 der Gemeinde Wundschuh ist seit 2008 rechtskräftig.
Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom
dem Gemeindeamt schriftlich bekannt zu geben. Planungsinteressen, die nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, können bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes nicht berücksichtigt werden.
Das Formular für die Wunschbekanntgabe liegt im Gemeindeamt auf und ist auf der Website der Gemeinde (zum Dokument) zum Download verfügbar.
Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden aufgefordert, diese Parzellen der Gemeinde zum Kauf anzubieten.
Die Bürgermeisterin Barbara Walch
Dokumente:
Kundmachung Revision
Formular Wunsch-Bekanntgabe