Wohnsitzmeldungen

Wer einen fixen Wohnsitz innerhalb von Wundschuh bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden (z.B. bei einem Erstbezug einer Unterkunft, bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder bei der Gründung eines Nebenwohnsitzes).

Bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes kann der alte Hauptwohnsitz im Zuge der Wohnsitzanmeldung abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) umgemeldet werden.

Wohnsitzabmeldung: Bei der Aufgabe eines Wohnsitzes hat innerhalb von drei Tagen davor oder danach die Abmeldung bei der Meldebehörde zu erfolgen (bzw. im Zuge der Anmeldung am neuen Wohnsitz).

Das Formular für die Wohnsitzmeldung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des Unterkunftgebers unbedingt notwendig ist. Dies kann auch durch Vorlage eines Mietvertrags nachgewiesen werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.