Kundmachung "RÄUMLICHES LEITBILD"

Veröffentlichungsdatum25.07.2023Lesedauer1 Minute

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundschuh hat im Rahmen seiner Sitzung am 20.07.2023 gemäß §22 (7) iVm §24 (1) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF den Entwurf der 12. Änderung im geltenden Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0, VF 4.12 „Räumliches Leitbild“, beschlossen.

Hierfür wird gemäß §24 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF ein Auflageverfahren durchgeführt.

Der Entwurf der 12. Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0, VF 4.12 „Räumliches Leitbild“, verfasst von Malek Herbst Raumordnungs GmbH zu Projekt Nr. 2023/08, wird im Sinne des §24 (4) StROG 2010 idgF im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Gemeindewebseite unter www.wundschuh.at zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Die Auflagefrist beginnt am 01.08.2023 und endet am 26.09.2023.

Innerhalb der Auflagedauer kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekannt geben.

Die endgültige Beschlussfassung über diese Änderung wird nach Ablauf der Auflagefrist bzw. nach Beschlussfassung des Gemeinderates über die eventuellen Einwendungen erfolgen.

Mit der Rechtskraft der 12. Änderung im Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0, VF 4.12 „Räumliches Leitbild“, treten die bestehenden Bebauungsrichtlinien der Gemeinde Wundschuh außer Kraft.

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